# 95 Die Einziehungsklage
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# 95 Die Einziehungsklage

Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage

10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage

12:06 Zuständigkeit

15:40 Prozessführungsbefugnis

19:16 Rechtschutzbedürfnis

25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?

28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird

30:44 Begründetheit: Obersatz

32:34 Die Einziehungsberechtigung

42:53 Das Bestehen der Forderung

47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger

51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB

01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO

01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?

01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO

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