# 94 Alles rund um den PfÜB
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# 94 Alles rund um den PfÜB

Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar - in der Diktion der ZPO - immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A" kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung und Einleitung

01:50 Prüfungsschema I-V

05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner

13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO

17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB

25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765

28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO

30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO

37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3

39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO

42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO

49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO

51:44 Wirkungen der Pfändung

56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO

01:01:29 Der Überweisungsbeschluss

01:04:18 Wirkungen der Überweisung

01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB

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